Sollte sich eine Wetterlage ankündigen, die das Mountainbiken zu gefährlich macht, versuchen wir die Teilnehmer zu früh wie möglich zu informieren und den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Dazu zählen zum Beispiel Sturm, Gewitter, Starkregen und weitere extreme Wetterlagen, die ein betreten bzw. befahren des Waldes nicht ermöglichen. Siehe dazu AGB – 6. Witterungsbedingte Folgen, vertragliches Sonderkündigungsrecht
Bei welchem Wetter werden die Mountainbike-Kurse abgesagt?
von Maik Wiesegart | Okt 1, 2019